Einhärtungstiefe

Tiefe der Randschicht eines gehärteten Stahlbauteils, bis zu der eine bestimmte Härte vorhanden ist.

Zur Angabe über die Einhärtungs- bzw. Einsatzhärtungstiefe gehört der Bezugshärtewert und das Prüfverfahren, z. B. Einhärtungstiefe (50 HRC) = 4,5 mm, abgekürzt: „eht (50 HRC) = 4,5 mm“